Thomas Rößler

Mentor für Vermögen mit Sinn

Kann eine Stiftung insolvent werden?

Kann eine Stiftung insolvent werden?

Die Vorstellung, dass Stiftungen unantastbare Bollwerke des Vermögensschutzes sind, ist weit verbreitet. Doch die Realität zeigt: Auch Stiftungen können in wirtschaftliche Schieflagen geraten und insolvent werden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Familie Benko Privatstiftung, die im März 2024 Insolvenz anmelden musste. Mit Verbindlichkeiten von rund 854 Millionen Euro und Aktiva von lediglich 21 Millionen Euro war die Zahlungsunfähigkeit nicht mehr abzuwenden.

Stiftung als juristische Person

Stiftungen sind eigenständige juristische Personen. Sie werden häufig zur Sicherung und langfristigen Verwaltung von Vermögen eingesetzt – sei es zur Erhaltung von Unternehmen, im Rahmen von Nachfolgeplanungen oder zur Asset Protection. Richtig strukturiert, können sie Vermögen vor den Risiken eines Einzelnen – etwa des Stifters – schützen. Doch sie sind nicht immun gegen externe wirtschaftliche Einflüsse, Fehlentscheidungen oder strukturelle Schwächen.

Insolvenzschutz – mit Grenzen

Zwar kann eine Stiftung bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Errichtung sehr guten Schutz vor einer Insolvenz des Stifters bieten. Insbesondere, wenn die Zuwendungen außerhalb der Anfechtungsfristen erfolgt sind und kein Durchgriff möglich ist. Doch dieser Schutz greift nur einseitig: Die Stiftung selbst kann sehr wohl insolvent werden.

Dieses Risiko wird in der Beratung häufig unterschätzt. Wenn etwa eine Stiftung zu hohe Risiken eingeht, sich überschuldet oder Liquiditätsengpässe nicht rechtzeitig erkennt, greift die allgemeine Insolvenzantragspflicht. Der Stiftungsvorstand ist dann verpflichtet, Insolvenz anzumelden – bei Unterlassen droht persönliche Haftung. Also besonders bei Holdingkonstruktionen oder anderen Geschäften im Umfeld des Stifters ist Obacht geboten!

Bedeutung für Strukturberatung

Gerade in der laufenden Stiftungsberatung ist es essenziell, diese Realität mitzudenken. Die Stiftung sollte so strukturiert sein, dass sie nicht nur formal wirksam, sondern auch wirtschaftlich stabil bleibt. Das betrifft:

  • - die Anlagepolitik und Risikoverteilung,

  • - die laufende Kontrolle der Vermögenslage,

  • - die Zusammensetzung und Qualifikation des Vorstands,

  • - und die Transparenz der wirtschaftlichen Aktivitäten.

Eine sorgfältige Betreuung – durch Stiftungsorgane wie durch Berater – ist unerlässlich, um das ursprüngliche Ziel der Stiftung zu wahren: Sicherheit, Nachhaltigkeit und Schutz.

Ja, Stiftungen können insolvent werden. Der Fall Benko zeigt eindrücklich, dass auch vermeintlich stabile Konstrukte scheitern können. Umso wichtiger ist es, bei Gründung und laufender Betreuung nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich vorausschauend zu planen.

Fazit

Ja, Stiftungen können insolvent werden. Der Fall Benko zeigt eindrücklich, dass auch vermeintlich stabile Konstrukte scheitern können. Umso wichtiger ist es, bei Gründung und laufender Betreuung nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich vorausschauend zu planen.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben schicken Sie gerne eine E-Mail oder buchen einen Erstberatungstermin bei uns!