Thomas Rößler

Mentor für Vermögen mit Sinn

Erbrecht und Stiftung

Pflichtteilsergänzungsansprüche – eine oft übersehene Gefahr bei Stiftungsgründungen

Wer eine Stiftung gründet, möchte meist Vermögen dauerhaft sichern.


Doch dabei wird häufig ein wichtiger Punkt übersehen: die erbrechtlichen Folgen – insbesondere Pflichtteilsergänzungsansprüche.

1. Pflichtteilsergänzung – was bedeutet das?

Wird innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Stifters Vermögen verschenkt – auch an eine Stiftung – kann dies den Pflichtteil berechtigter Erben erhöhen.
Jede Schenkung wird dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet, um den Pflichtteil neu zu berechnen. Erst nach zehn Jahren entfällt die Anrechnung vollständig.

2. Prominentes Beispiel: Stiftung Frauenkirche Dresden

Im Fall der Stiftung Frauenkirche Dresden entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung

Pflichtteilsergänzungsansprüche

auslösen können.


Der Schutz einer Stiftung vor Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten ist daher keineswegs selbstverständlich.

3. Was bedeutet das für die Praxis?

  • Eine Stiftung schützt nicht automatisch vor Pflichtteilsansprüchen.

  • Schenkungen müssen rechtzeitig geplant werden.

  • Pflichtteilsverzichte oder klare testamentarische Regelungen sind oft sinnvoll.

  • Transparente Kommunikation mit potenziellen Erben kann spätere Streitigkeiten verhindern.

4. Unsere Beratung

In unserer Stiftungsberatung prüfen wir mit Ihnen die erbrechtliche Ausgangslage.
Nur wer Stiftungsrecht und Erbrecht gemeinsam denkt, schafft nachhaltige Lösungen.

Planen Sie eine Stiftung? Lassen Sie uns frühzeitig über die erbrechtlichen Folgen sprechen.

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