Vor einiger Zeit habe ich hier im Blog über die steuerliche Behandlung der Beiträge zum Versorgungswerk und zur Altersvorsorge geschrieben. Damals ging es vor allem um die Frage, welche Beiträge steuerlich abzugsfähig sind und welche Möglichkeiten insbesondere Freiberufler haben.
Inzwischen begegnet mir immer häufiger Werbung, die mit Aussagen wie diesen wirbt:
Oder noch plakativer:
Als Steuerberater werde ich deshalb regelmäßig gefragt, ob das tatsächlich stimmt.
Die kurze Antwort lautet:
Ja. Aber eben nur zur Hälfte.
Die Werbung hat einen wahren Kern
Beginnen wir mit dem Positiven.
Wer Beiträge in eine steuerlich begünstigte Basisrente, also eine sogenannte Rürup-Rente, einzahlt, kann diese grundsätzlich als Sonderausgaben nach § 10 EStG geltend machen.
Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 42 % kann eine Einzahlung von 6.000 Euro tatsächlich zu einer Steuerersparnis von rund 2.500 Euro führen.
Diesen Effekt gibt es.
Deshalb empfehle ich diese Gestaltung durchaus bestimmten Mandanten.
Aber eben nicht jedem.
Denn Steuerersparnis allein macht noch keine gute Vermögensentscheidung.
Steuerersparnis ersetzt keine wirtschaftliche Betrachtung
Genau an dieser Stelle beginnt der Unterschied zwischen Werbung und Beratung.
Eine Rendite entsteht dadurch, dass ein Investment an Wert gewinnt.
Eine Steuerersparnis bedeutet zunächst lediglich, dass der Staat einen Teil der Einzahlung steuerlich fördert.
Dafür erhält man jedoch keine frei verfügbare Geldanlage.
Man investiert in eine Altersvorsorge.
Das Kapital ist grundsätzlich bis zum Rentenbeginn gebunden.
Die spätere Auszahlung wird nachgelagert besteuert.
Die Werbung verschweigt diesen zweiten Teil häufig oder erwähnt ihn nur im Kleingedruckten.
Deshalb halte ich die Aussage von einer „42 %-Rendite“ zwar für werbewirksam, wirtschaftlich aber für verkürzt.
Der eigentliche Wert heißt Flexibilität
Wenn ich Mandanten bei Vermögensentscheidungen begleite, sprechen wir selten zuerst über Steuern.
Wir sprechen über Ziele.
Möchte jemand in einigen Jahren eine Immobilie erwerben?
Ist eine Unternehmensgründung geplant?
Soll Kapital für Investitionen in die eigene Praxis oder Kanzlei verfügbar bleiben?
Oder möchte jemand bewusst Vermögen aufbauen, über das jederzeit frei verfügt werden kann?
All diese Fragen spielen eine Rolle.
Denn Liquidität und Flexibilität besitzen ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert.
Wer ausschließlich auf die Steuerersparnis schaut, übersieht häufig genau diesen Punkt.
Ein besonderer Hinweis für Freiberufler
Für viele meiner Leser kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten oder andere Angehörige verkammerter Berufe sind regelmäßig Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks.
Auch diese Beiträge sind steuerlich begünstigt und schöpfen den Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG häufig bereits ganz oder teilweise aus.
Wer zusätzlich über eine Basisrente nachdenkt, sollte deshalb zunächst prüfen, welcher steuerliche Spielraum überhaupt noch besteht.
Noch wichtiger ist jedoch die Frage, ob der weitere Vermögensaufbau innerhalb einer gebundenen Altersvorsorge erfolgen soll oder ob ein freies Wertpapierdepot wirtschaftlich sinnvoller sein kann.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Sie hängt von Einkommen, Alter, Vermögen, Liquidität und den persönlichen Zielen ab.
Wenn Mandanten mich nach einer Basisrente oder einer ETF-Altersvorsorge fragen, sprechen wir selten zuerst über Steuern.
Wir sprechen über ihr Leben.
Brauche ich das Geld vielleicht noch vor der Rente? Ist mein Sonderausgabenabzug durch das Versorgungswerk bereits weitgehend ausgeschöpft? Plane ich eine Immobilie oder Investitionen in meine Kanzlei oder mein Unternehmen? Wie wichtig ist mir Flexibilität?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, schauen wir auf die steuerlichen Auswirkungen.
Steuern sind ein wichtiger Faktor – aber niemals der einzige.
Deshalb gibt es keine Patentlösung
Die Basisrente ist kein schlechtes Produkt.
Im Gegenteil.
Gerade für Selbständige mit dauerhaft hohen Einkünften und einem hohen Grenzsteuersatz kann sie ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein.
Ebenso sinnvoll kann aber ein freies ETF-Depot sein, wenn Flexibilität im Vordergrund steht.
Die bessere Lösung ergibt sich deshalb nicht aus einer Werbeanzeige, sondern aus der individuellen Situation.
Die Politik denkt bereits weiter
Interessant ist dabei auch der Blick auf die aktuelle Diskussion zur Reform der Altersvorsorge.
Die Alterssicherungskommission beschäftigt sich deutlich stärker mit kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen, einer gesetzlichen Kapitalrente und einem Altersvorsorgedepot als mit einer weiteren Ausweitung steuerlicher Förderungen.
Das zeigt eine Entwicklung, die vermutlich in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird.
Die Frage lautet künftig wahrscheinlich immer weniger:
Sondern vielmehr:
Mein Fazit
Vielleicht liegt genau darin der Unterschied zwischen Werbung und Beratung.
Werbung beantwortet die Frage:
Beratung stellt eine andere Frage:
Genau darin verstehe ich den Gedanken von Vermögen mit Sinn.
