Thomas Rößler

Mentor für Vermögen mit Sinn

Beteiligungen in der Familienstiftung – Steuerfreiheit nach § 8b KStG mit Einschränkungen

Einführung

Die Familienstiftung ist ein zunehmend beliebtes Gestaltungsinstrument zur langfristigen Sicherung von Unternehmenswerten. Eine häufig diskutierte Frage in diesem Zusammenhang betrifft die steuerliche Behandlung von Beteiligungserträgen – insbesondere Dividenden aus Kapitalgesellschaften. § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) verspricht hier auf den ersten Blick erhebliche Vorteile. Doch was auf den ersten Blick nach Steuerfreiheit aussieht, hat seine Tücken.

1. Was regelt § 8b KStG?

§ 8b KStG sieht vor, dass Erträge aus Beteiligungen – insbesondere Dividenden – bei Körperschaften grundsätzlich zu 95 % steuerfrei gestellt werden. Die verbleibenden 5 % gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Auch Familienstiftungen fallen als Körperschaften unter diese Regelung, wenn sie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten.


2. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

  • Die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft muss mindestens 10 % betragen (Streubesitzgrenze).

  • Die Beteiligung muss zu Beginn des Kalenderjahres bestehen.

  • Die Stiftung muss körperschaftsteuerpflichtig sein – was regelmäßig der Fall ist, sofern sie gewerbliche Einkünfte erzielt oder als gewerblich geprägte Stiftung gilt.

💡 Hinweis zur Veräußerung: Steuerfreiheit auch unter 10 %

Ein häufig übersehener Vorteil: Die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 2 KStG für Veräußerungsgewinne greift auch bei Beteiligungen unterhalb der 10 %-Grenze. Das bedeutet: Selbst wenn eine Familienstiftung nur eine kleinere Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, bleibt ein Gewinn aus dem Verkauf dieser Anteile zu 95 % steuerfrei. Die 10 %-Grenze ist ausschließlich bei der Besteuerung von laufenden Erträgen (z. B. Dividenden) relevant.

Das eröffnet interessante Perspektiven für Beteiligungsstrategien – gerade im Rahmen einer langfristig ausgerichteten Vermögensstruktur mit Familienstiftungen.


3. Der Haken mit den 5 % –

Kein Werbungskostenabzug

Ein häufig übersehener Aspekt ist die sogenannte „nicht abzugsfähige Betriebsausgabenpauschale“. Obwohl real keine Werbungskosten anfallen müssen, wird pauschal ein Abzug von 5 % der Beteiligungserträge als steuerpflichtig behandelt. Ein gesonderter Werbungskostenabzug – etwa für Finanzierungskosten oder Beratungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung – ist nicht möglich. Das kann in der Praxis zu einer effektiven Besteuerung führen, obwohl der Eindruck einer weitgehenden Steuerfreiheit entsteht.


4. Risiken und Fallstricke in der Stiftungspraxis

  • Wird die Beteiligung im Rahmen einer Vermögensverwaltung gehalten, sind ggf. andere steuerliche Regelungen relevant.

  • Bei gewerblicher Prägung der Stiftung (z. B. durch originär gewerbliche Beteiligungen oder Mitunternehmerschaften) droht eine umfassendere Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht.

  • Die Einbringung von Beteiligungen in die Stiftung sollte sorgfältig strukturiert werden, um steuerneutrale Vorgänge zu gewährleisten (z. B. nach dem UmwStG).


5. Gestaltungsansätze:

  • Strukturierung von Beteiligungserwerben über die Stiftung ab Jahresbeginn

  • Prüfung der Möglichkeit, operative Unternehmen von passiven Beteiligungen zu trennen

  • Abstimmung mit der Stiftungssatzung und den satzungsgemäßen Zwecken (z. B. bei Ausschüttungen)


Fazit:

§ 8b KStG kann für Familienstiftungen ein steuerlicher Hebel sein – vor allem bei substanzhaltigen Beteiligungen. Doch die pauschale Hinzurechnung von 5 % und der Ausschluss des Werbungskostenabzugs machen eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Der steuerliche Vorteil darf nicht zur Sorglosigkeit führen – sonst wird aus Steuerfreiheit schnell eine Steuerfalle.

  • Strukturierung von Beteiligungserwerben über die Stiftung ab Jahresbeginn

  • Prüfung der Möglichkeit, operative Unternehmen von passiven Beteiligungen zu trennen

  • Abstimmung mit der Stiftungssatzung und den satzungsgemäßen Zwecken (z. B. bei Ausschüttungen)


Hinweis

In unserer Masterclass Familienstiftung beleuchten wir genau diese Themen: Wie lassen sich Beteiligungen sinnvoll in eine Stiftung einbringen? Was sind die steuerlichen Chancen – und wo lauern Fallstricke? Mit Praxisbeispielen und erprobten Strategien.