Heute ein kurzer Blogbeitrag, der sich aus einem Telefonat mt einem Berufskollegen ergab.
Es ging um die Frage:
"Kann ich zum Jahresende noch was tun, um Steuern zu sparen?"
Naja das Thema ist nicht neu und ein paar Steuersparmodelle geistern ja immer umher. Ein Freund davon bin ich nicht, da reines Steuersparen oft kontraproduktiv ist. Dies sollte Teil einer ganzheitlichen Planung oder Strategie sein und nicht zwischen Tür und Angel entschieden werden.
Dennoch rutschte mir im Telefonat der Satz raus:
„Schon mal über Altersvorsorge nachgedacht?"
Na da habe ich was gesagt.
Wie ich denn so was sagen könne, gerade dieses Thema sei doch ohne Beratung gar nicht machbar. Oder solle er jetzt zu seinem Versicherungsberater gehen und eine Rentenversicherung abschließen, fragte mein Kollege etwas aufgebracht.
Natürlich hat er recht, auch die Altersvorsorge sollte geplant sein. Aber wenn man dazu keine Zeit oder Lust hat ... ich will das jetzt nicht weiter bewerten ....
Ich sagte nur: "Naja Versorgungswerk musst du ja ohnehin zahlen und wenn Du damit zusätzlich Steuern sparen kannst, wäre das nicht nachdenkenswert?"
Versorgungswerk musst Du sowieso zahlen
Als Freiberufler ist man häufig von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und die Altersvorsorge wird dann über die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk geregelt. Ob das gut oder schlecht ist, will ich hier und jetzt nicht diskutieren. Für einen Angestellten ändert sich zunächst wenig. Anstatt an die Deutsche Rentenversicherung werden seine Beiträge an das Versorgunsgwerk abgeführt und der Arbeitgeber beteiligt sich zu 50%. Allerdings sind die Versorgungswerke etwas anders aufgebaut als die gesetzliche Rentenversicherung. Während die gesetzliche Versicherung auf einem Umlagesystem beruht, arbeiten die Versorgungswerke mit einer Kapitaldeckung.
Aber für die Selbständigen sieht die Welt etwas anders aus, dort sind die Freiberufler nun auch gezwungen Beiträge zu zahlen
STOPP!, sagt mein Kollege, ich dachte - du willst was zum Steuersparen erzählen.
Richtig was ich sagen wollte: Beiträge zur Altersvorsorge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern damit Deine Steuerlast! Und wenn Du zum Jahresende noch einen Zusatzbeitrag zahlst, kannst Du Deine Steuerlast mindern und verdienst noch etwas Altersvorsorge dazu.
Ach jetzt wird es ja konkreter: Wenn ich also einen Grenzsteuersatz von 40% habe und 10.000 Euro an das Versorgungswerk zusätzlich zahle, macht das etwa 4.000 Euro Steuerersparnis?
Ja das kann man so sagen.
Und kann ich da auch 20.000 Euro oder 50.000 Euro Zusatzbeiträge zahlen, fragt mein Freund?
Leider nicht ganz sage ich: Die Versorgungswerke haben da einen Riegel vorgeschoben (der hat auch etwas damit zu tun, dass diese Einrichtungen nach § 5 Abs.1 Nr. 8 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht befreit sind, wenn sie bestimmte Beitragsgrenzen einhalten).
Wie hoch der Betrag ist, musst Du bei Deinem Versorgungswerk erfragen oder in der Satzung nachlesen. Dein Beitrag darf in 2024 jedenfalls maximal 41.571 Euro betragen (inklusive des Pflichtbeitrages). Aber manche Versorgnungswerke haben niedrigere Grenzen.
Hier eine kleine Aufstellung aus meinem Bundesland Sachsen, aber diese ist nur als Überblick. Wennn Du das genau wissen willst, mache einen Beratungstermin mit uns oder prüfe das bitte selbst.
Und macht das Finanzamt da mit?
Und das Finanzamt erkennt das an?, wollte mein Freund wissen. Er habe gehört ab 2023 seien doch die Altervorsorgebeiträge zu 100% abziehbar.
Leider nicht ganz, muss ich erwidern. Das mit der Änderung ab 2023 stimmt zwar, aber die 100% beziehen sich nur auf die Grenze der abzugsfähigen Altervorsorgeaufwendungen. Die ist in § 10 Abs. 3 EStG geregelt und ermittelt sich anhand des Höchstbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West). Für 2024 beträgt dieser 27.566 Euro. Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.
Kannst du mir das mal ausrechnen?
Das ist mir alles zu kompliziert, kannst Du mir das nicht mal ausrechnen?
Naja ein vollständiges Rechenexempel ist nicht so einfach. Und wie immer gilt bei steuerlichen Themen, dass die individuelle Situation zu berücksichtigen ist. Wenn Ihr das geneur wissen wolt, meldet Euch bei mir, auf unserem Kontaktformular, oder macht hier einen Beratungstermin aus.
Also ein Beispiel:
Eine alleinstehende Ärztin hat ein zu versteuerendes Einkommen von Euro 100.000. Darin berücksichtigt sind schon Euro 16.630 Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk. Dann zahlt sie ca. Euro 32.976 an Steuer für 2024.
Wenn sie nun Euro 10.000 zusätzlich an das Versorgunsgwerk zahlt, hält sie sowohl die Grenze des Steuerrechte (Euro 27.566) als auch des Versorgunsgwerkes ein.
Damit beträgt die Steuerlast nur noch ca. Euro 28.276, d.h. das Finanzamt "beteiligt" sich mit Euro 4.700 an ihrer Altersvorsorge!
Ist die Ärztin verheiratet und haben die Ehegatten ein zu versteuerndes Einkommen von Euro 150.000, kann siemöglicherweise Euro 20.000 als Sonderzahlung leisten. Der steuerlich maximale Abzugsbetrag für beide Ehegatten beträgt dann Euro 55.132. Wenn vom Gatten der Betrag nicht ausgeschöpft wird und die Grenze des Versorgungswerkes (bei Ärzten in Sachsen Euro 41.571) beachtet wird, ergibt sich statt einer Steuerlast von Euro 42.453 nur eine Steuer von Euro 33.406, d.h. das Finazmat betiligt sich mit Euro 9.047 an der Altersvorsorge oder mit über 45%.
Gibt es noch mehr zu beachten?
Neben den genannten Grenzen ist natürlich zu überlegen, ob man den Beitrag für die Altersvorsorge braucht. Ich empfehle diese Überlegungen nicht kurzfristig zu machen, sondern in die allgemeine Planung mit einzubeziehen. Dann können (und sollten) wir auch in Erfahrung bringen, mit welcher Verbesserung der Altersvorsorge dieser Einmalbetrag einhergeht.
Das kann man dann z.B mit der Einzahlung in eine Rürup-Rente vergleichen, die ja grundsätzloch von den geleichen steuerlichen Begünstigungen profitiert.
ZUSAMMENFASSUNG
Ihr seht das Thema Altersvorosrge kann interessante steuerliche Auswirkungen haben, die die "Rendite" der Altservorsorge im berufsständischen Versorgungswerk verbessern kann.
Die Versorgungswerke sehen die Möglichkeit von Zusatzbeiträgen vor und steuerlich sind Euro 27.566 (für Ehegatte doppelt) absetzbar.
Zusatzbeiträge können auch unterjährig gezahlt werden.
Am Besten ist natürlich dies als Teil einer Gesamtplanung zu nutzen. Wenn ihr Euch beraten lassen wollt um Selbstbestimmt Vorzusorgen, meldet Euch bei mir.
Euer Thomas Rößler
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